Raus Süderelbe: Datenschutz- und Lizenztexte, Bildnachweise
1. Gegenstand
1.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Überlassung und Lizenzierung der App „Raus Süderelbe“ an Nutzer der App. Die App „Raus Süderelbe“ ist ein digitales Vermittlungsangebot von Martin Legge Stadtfinder und dient der Anzeige lizenzierter Abbildungen und Texte.
1.2. Beauco stellt die technische Infrastruktur zur Anzeige von Inhalten über die App „Raus Süderelbe“ bereit. Die Inhalte werden dabei ausschließlich von Martin Legge Stadtfinder zur Verfügung und lizenziert. Die Nutzung der Inhalte kann weiteren Bedingungen des jeweiligen Inhalteanbieters unterliegen.
1.3. Informationen zum jeweiligen Inhalteanbieter sowie etwaige Bedingungen zur Nutzung der Inhalte werden vom Inhalteanbieter bereitgestellt (siehe 5.0 Nutzungsrechte).
1.4. Die folgenden Nutzungsszenarien der Abbildungen sind nicht gestattet: kommerzielle Nutzung der Digitalisate, die Veröffentlichung der Digitalisate im Internet, die Veröffentlichung der Digitalisate/Ausdrucke in Publikationen, die Weitergabe der Digitalisate/Ausdrucke an Dritte, die Verwendung der Digitalisate/Ausdrucke zur Teilnahme an Wettbewerben, die Aufnahme der Digitalisate/Ausdrucke in fremde Archive jeder Art.
2. Registrierung, Nutzer-Account, technische Voraussetzungen zur Nutzung der App „Raus Süderelbe“
2.1. Die App „Raus Süderelbe“erfordert bestimmte technische Voraussetzungen aufseiten des Nutzers (z.B. bestimmte Versionen eines Betriebssystems, Mindest-Displaygröße für optimale Darstellung der Inhalte). Die konkreten Voraussetzungen sind bei dem jeweiligen Download-Angebot für die App „Raus Süderelbe“ angegeben. Insbesondere bei Aktualisierungen oder Bereitstellung neuer Versionen der App „Raus Süderelbe“ können sich die technischen Voraussetzungen ändern.
2.2. Der Abruf oder die Aktualisierung von Inhalten in der App „Raus Süderelbe“ erfordern eine Datenverbindung zum Server von Beauco. Durch solche Abrufe kann ein hohes Datentransfervolumen erzeugt werden, welches zu entsprechenden Kosten des Nutzers in Abhängigkeit von seinen Telekommunikationstarifen führen kann.
3. Sonstige Pflichten Nutzers
3.1. Der Nutzer unterlässt Maßnahmen, die die IT-Sicherheit und Stabilität der App „Raus Süderelbe“ gefährden können, insbesondere wird der Nutzer keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen, in die App „Raus Süderelbe“ eingreifen oder in Datennetze Beaucos oder des Inhalteanbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern oder künstlich Netzwerklast erzeugen. Dem Nutzer obliegt es zudem Sicherheitsvorkehrungen zur Abwehr von Schadprogrammen und Viren, die die App „Raus Süderelbe“ oder Inhalte beschädigen können, zu treffen.
4. Leistungen Beauco und Martin Legge Stadtfinder
4.1. Die App „Raus Süderelbe“ steht kostenfrei zum Download für verschiedene Betriebssysteme mobiler Geräte zur Verfügung. Beauco steht es frei, die App-Architektur nach eigenem Ermessen weiterzuentwickeln und zu ändern
4.2. Stellt Beauco oder Martin Legge Stadtfinder eine neue Version oder ein Update zu der App zur Verfügung, prüft der Nutzer vor Installation anhand der mitgeteilten Änderungsinformationen, ob er die Änderungen installieren möchte und ob die technischen Voraussetzungen der neuen Version der App erfüllt sind. Beauco und Martin Legge Stadtfinder bietet keine früheren Versionen der App an und stellt solche auch nicht wieder her.
4.3. Beauco und Martin Legge Stadtfinder schulden dem Nutzer weder eine bestimmte Verfügbarkeit der App in App-Stores noch der über die App abrufbaren Inhalte.
5. Nutzungsrechte
5.1. Die App „Raus Süderelbe“ unterliegt den geistigen Eigentumsrechten, insbesondere Urheberrechten von Beauco und Martin Legge Stadtfinder (im Folgenden „Inhalteanbieter“). Die über die App „Raus Süderelbe“ zugänglichen Inhalte können entsprechenden Rechten der Inhalteanbieter unterliegen, für die gesonderte Regelungen gelten können, insbesondere können Inhalteanbieter die Möglichkeit zur Nutzung von Inhalten zeitlich, räumlich oder sachlich begrenzen.
5.2. Der Nutzer erhält ein nicht exklusives, widerrufliches Recht zur Ausführung, Anzeige und Funktionszweck-gemäßen Nutzung der App „Raus Süderelbe“. Die Rechte des Nutzers bestehen nur an der ordnungsgemäß auf seinem mobilen Gerät installierten Version der App und sind nicht übertragbar.
5.3. Soweit nicht zur Ausübung gesetzlich zwingender Befugnisse nach § 69d ff. UrhG erforderlich oder in diesen Nutzungsbedingungen oder sonst abweichend geregelt ist dem Nutzer insbesondere untersagt, die App „Raus Süderelbe“ zu vermieten, zu verleihen oder sonst Dritten auf begrenzte Dauer zu überlassen, rückzuübersetzen, zu dekompilieren, zu kompilieren, zu disassemblieren, zu bearbeiten, zu portieren, zu übersetzen oder sonst umzuarbeiten, oder Marken, sonstige Kennzeichen oder Urheberrechtshinweise, die in der App „Raus Süderelbe“ oder Begleitprodukten enthalten sind, zu entfernen, zu unterdrücken oder zu verändern.
6. Datenschutz
6.1. Die bei der Installation der App „Raus Süderelbe“ vom Nutzer akzeptierten Zugriffsmöglichkeiten der App auf Ressourcen des mobilen Gerätes werden von Beauco und Martin Legge Stadtfinder ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung genutzt. Anderweitig werden keine personenbezogenen Daten des Nutzers von Beauco und Martin Legge Stadtfinder erhoben, verarbeitet oder übermittelt. Die bei der Nutzung anfallenden Daten werden außerdem, soweit erforderlich für Zwecke der Fehlerbeseitigung und Störungsvorsorge untersucht.
6.2. Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten durch den Inhalteanbieter richten sich nach den Datenschutzregelungen des jeweiligen Inhalteanbieters.
7. Laufzeit und Kündigung, Wirkungen der Beendigung
7.1. Der Vertrag über die Bereitstellung der App „Raus Süderelbe“ ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2. Der Nutzer kann diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung der App „Raus Süderelbe“ kündigen.
8. Haftung
8.1. Für die über die App „Raus Süderelbe“ vom Inhalteanbieter bereitgestellten Inhalte ist allein der Inhalteanbieter verantwortlich.
9. Allgemeines
9.1. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung. Sofern dieser Vertrag nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden kann (Vertragspartner ist Verbraucher), bleibt von dieser Rechtswahl der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.